Neue Sonderausstellung ab 28.11.2021
„Waldfrauen und andere malerische Erscheinungen“
Neue Sonderausstellung im Stadtmuseum ab 28.11.2021
Am Sonntag, den 28. November 2021 eröffnet das Stadtmuseum Hildburghausen seine neue Sonderausstellung. Aus Anlass des 70. Geburtstages des Kunstmalers Gerhard Renner werden unter dem Titel „Waldfrauen und andere malerische Erscheinungen“ Gemälde, Aquarelle und Skizzen des Malers aus allen Schaffensperioden präsentiert. Gerhard Renner, 1951 in Sonneberg geboren, war nach seinem Studium der Mathematik und Kunsterziehung in Erfurt als Lehrer tätig. Ab 1986 wagte er den Schritt in die künstlerische Selbstständigkeit und ist seitdem als freiberuflicher Maler und Zeichner tätig. Waren ursprünglich Portraits und Stillleben sein Hauptsujet, so hat er sich seit etwa 10 Jahren auch der Landschaftsmalerei und den Blumenaquarellen zugewandt. Auslöser dieser neuen Darstellungsformen dürfte die malerische Umgebung seines vor 10 Jahren gewählten Wohnortes in Schloss Bedheim sein. Doch trotz gelegentlicher Ausflüge in die Aquarellmalerei bleibt nach wie vor die altmeisterliche Malerei in Eitempera und Öl seine bevorzugte Maltechnik. Gute Kenner des Hildburghäuser Museums wissen natürlich, dass zwei Werke des Künstlers schon seit der Wiedereröffnung des Museum in der Alten Post im Jahre 1993 in dessen ständiger Ausstellung zu sehen sind. Es ist dies das großformatige Porträt des Verlegers und Publizisten Joseph Meyer, welches der Künstler nach einer alten Daquerreotypie anfertigte, sowie eine Ansicht des so genannten Tischbeinhauses bei Mondschein, in welchem bekanntlich drei Jahre lang die geheimnisvolle Dunkelgräfin lebte.
Auf Grund der aktuellen Situation muss leider auf eine Eröffnungsveranstaltung verzichtet werden. Diese wird vielleicht in Form eine Finissage zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Ausstellung kann von 28. November 2021 bis voraussichtlich 6. März 2022 besichtigt werden. Öffnungszeiten: Mittwoch bis Freitag von 10 bis 17 Uhr und Samstag und Sonntag von 13 bis 17 Uhr. Derzeit gilt nach den aktuellen Bestimmungen die 2G-Regel.